Teilnahmebedingungen

 

Porsche Fahrtrainings



 

1. Anmeldung

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldung kann nur schriftlich auf dem Anmeldungsformular des Veranstalters erfolgen und werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Der Teilnahmevertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung schriftlich bestätigt ist. Wir raten den Teilnehmern, mit dem jeweiligen Kfz-Versicherer den Bestand der Kfz-Haftpflichtversicherung und ggf. den Vollkaskoversicherungsschutz im Hinblick auf die geplante Teilnahme an einer Veranstaltung, bei der das eigene Fahrzeug genutzt wird, zu klären.

2. Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist per Überweisung – nach Rechnungsstellung durch die Sportwagen Zentrum Niederrhein GmbH – sofort zur Zahlung fällig. Unvollständige Formulare und/oder ohne Teilnahmegebühr werden nicht bearbeitet. Die Teilnahmebestätigung ist nicht übertragbar. Bei Nichtteilnahme am Training wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

3. Stornobedingungen

Sollten Sie eine gebuchte Veranstaltung absagen (stornieren), fallen folgende Stornogebühren an:

  • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 %
  • ab 89. bis 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %
  • ab 59. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 %
  • bei Absage innerhalb der letzten 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 %

Jede Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und ist ansonsten unwirksam. Maßgeblich zur Berechnung der vorbenannten Stornofristen ist der Eingang der Absage (Stornierung) bei uns. Wir sind berechtigt, eine Stornogebühr mit bereits bezahlten Veranstaltungsgebühren zu verrechnen und werden eventuelle Überschüsse erstatten.

4. Änderung und Absagen von Veranstaltungen

Die Sportwagen Zentrum Niederrhein GmbH behält sich vor, wegen höherer Gewalt, extremer Witterungsbedingungen, behördlicher Anordnungen aus Sicherheits- oder anderen wichtigen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen, den Inhalt von Veranstaltungen zu ändern oder diese abzusagen bzw. nach Beginn abzubrechen. Bei einer Absage oder einem Abbruch von Veranstaltungen erhält der Teilnehmer gezahlte Teilnahmegebühren umgehend zurück. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die die Sportwagen Zentrum Niederrhein GmbH nicht zu vertreten hat, abgebrochen oder abgesagt werden, ist die Sportwagen Zentrum Niederrhein GmbH berechtigt, bei Ihnen angefallene Kosten angemessen festzusetzen und diese bei Rückzahlung der Teilnahmegebühren einzubehalten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Wir haften für keine Verkehrsverstöße, wie beispielsweise Blitzer oder das Missachten der Straßenverkehrsordnung. Zudem wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

5. Art der Veranstaltung

Fahrsicherheitstraining auf einer Rundstrecke, die während der Veranstaltung für den Individualverkehr gesperrt ist. Diese wurde ausschließlich unter Sicherheitsaspekten ausgewählt. Die Veranstaltung dient der Verbesserung des Fahrkönnens bzw. der Fahrtechnik und nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und kürzesten Fahrzeiten. Wettfahrten auch mit anderen Teilnehmern sind untersagt. Die StVO und die StVZO haben Gültigkeit bzw. am Veranstaltungsort-/land jeweils gültige Straßenverkehrsrecht.

6. Ziele des Fahr- und Sicherheitstraining

Allem voran steht die Verbesserung des Fahrkönnens für den Alltagsverkehr und die Förderung fairen Verhaltens im Straßenverkehr. Die sichere Beherrschung des eigenen Fahrzeuges und das Zusammenspiel von Mensch-Auto-Straße fördern darüber hinaus das Sicherheitsbewusstsein. Die Erweiterung der technischen Kenntnisse, das Erkennen von Gefahrensituationen und das dann richtige Reagieren können die Unfallbilanz vermindern.

7. Klasseneinteilung/Betreuung

Die Teilnehmer werden in Kleingruppen eingeteilt. Die Gruppen werden von erfahrenen Instrukteuren betreut. Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch den Veranstalter nach Fahrpraxis und Motorleistung der gemeldeten Fahrzeuge.

8. Führerschein

Alle Teilnehmer müssen sich mit einem gültigen Führerschein ausweisen. Des Weiteren versichern die Teilnehmer, dass gegen sie kein behördliches Fahrverbot verhängt wurde. Ohne Vorlage eines gültigen Führerscheins und bei Vorliegen eines behördlichen Fahrverbots haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf die Teilnahme. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.

9. Sicherheitsvorkehrungen

Über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung ist den Anweisungen der Mitarbeiter der Sportwagen Zentrum Niederrhein GmbH Folge zu leisten. Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist zwingend vorgeschrieben. Während der Veranstaltung bestehen ein absolutes Alkoholverbot und ein Verbot von Drogen sowie sonstiger berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, den Teilnehmer bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf eine Alkoholisierung oder den Konsum von Drogen oder sonstiger berauschender Mittel von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht. Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin sind die Mitarbeiter des Porsche Zentrum Niederrhein berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.